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   BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05   

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https://dejure.org/2006,16607
BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05 (https://dejure.org/2006,16607)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2006 - 7 B 84.05 (https://dejure.org/2006,16607)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 7 B 84.05 (https://dejure.org/2006,16607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Berechtigung im Sinne des Vermögensgesetzes; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Zuordnung des Vermögenswertes in Form des Verkehrswertes; Restitutionsausschlussgrund in Gestalt der Nutzung der Bebauung als Hochschule; Bestehendes öffentliches ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionshindernis vor investiven Maßnahmen; Anspruch des Berechtigten auf Zahlung des Verkehrswerts bei eigeninvestiven Maßnahmen des Verfügungsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05
    Entscheidend ist hierbei die Rechtsauffassung, die das Gericht von der Auslegung der zur Anwendung stehenden materiellrechtlichen Normen und vom Ergebnis einer Subsumtion der in Frage stehenden Tatsachen unter diese Normen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05
    Eine solche Zuordnung des Vermögenswertes in Form des Verkehrswertes würde aber der inneren Rechtfertigung entbehren, wenn ein Rückübertragungsanspruch im Zeitpunkt der Vornahme der Eigeninvestition gar nicht bestand bzw. die Restitutionsberechtigung durch die Eigeninvestition auch nicht wieder aufgelebt ist (für den Fall der investiven Veräußerung stRspr, vgl. Urteil vom 22. April 2004 BVerwG 7 C 15.03 Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3252

    Erlaubnis zur Wasserentnahme und Fischereirecht

    Die Gerichte sind nicht gehalten, Tatsachen aufzuklären, die sie für die Entscheidung als unerheblich erachten (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2012 - 3 PKH 2.12 - ZOV 2012, 366 = juris Rn. 6; B.v. 11.1.2006 - 7 B 84.05 - ZOV 2006, 176 = juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3254

    Zulassungsantrag, Bescheid, Versorgung, Beweisantrag, Darlegungsanforderungen,

    Die Gerichte sind nicht gehalten, Tatsachen aufzuklären, die sie für die Entscheidung als unerheblich erachten (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2012 - 3 PKH 2.12 - ZOV 2012, 366 = juris Rn. 6; B.v. 11.1.2006 - 7 B 84.05 - ZOV 2006, 176 = juris Rn. 8).
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